Die im Zuge der Corona-Krise angeordnete Schließung von Gaststätten, Hotels und anderen Betrieben bedroht die Existenz vieler Gewerbetreibender. Genau für diesen Fall sind Betriebsschließungsversicherungsversicherungen gedacht. Viele Versicherer versuchen aber derzeit, sich aus der Verantwortung zu stehlen und verweigern zu Unrecht die Deckung.
Die Versicherer stützen ihre Ablehnung häufig auf das formale Argument, dass die Betriebsschließung nicht gegenüber dem einzelnen Betrieb, sondern durch Allgemeinverfügung oder Rechtsverordnung angeordnet wurde. Außerdem wollen sie sich darauf zurückziehen, dass das Corona-Virus nicht ausdrücklich in den Bedingungen erwähnt werde.
Beide Argumente sind in den meisten Fällen nicht stichhaltig. Und selbst wenn nach den Versicherungsbedingungen keine Deckung besteht, kann der Versicherer wegen Verletzung einer Beratungspflicht haften. Lassen Sie sich daher nicht einfach abspeisen - wir beraten Sie gern!
Unser Team steht Ihnen unter corona@pwp.berlin zur Verfügung.