Unsere Kanzlei wurde von der WirtschaftsWoche auch als „TOP Kanzlei 2021“ für Versicherungsrecht ausgezeichnet. Außerdem wurde unser Partner Dr. Knut Pilz wieder als „TOP Anwalt 2021“ für diesen Bereich empfohlen.
Unsere Kanzlei wurde von der WirtschaftsWoche als „TOP Kanzlei 2020“ für Versicherungsrecht ausgezeichnet. Außerdem wurde unser Partner Dr. Knut Pilz als „TOP Anwalt 2020“ für diesen Bereich empfohlen. Das Handelsblatt Research Institute (HRI) hat hierfür mehr als 1340 Juristen aus 176 Kanzleien nach ihren renommiertesten Kollegen im Versicherungsrecht befragt. Die Jury bestand dabei aus namhaften Persönlichkeiten aus dem Bereich des Versicherungsrechts: Jan Eckert (ZF-Friedrichshafen), Dirk Eichler (Zurich Gruppe Deutschland), Hanns-Ferdinand Müller (Foris AG), Sandra Peters (Omni Bridgeway) Achim Schunder (C.H. Beck).
Beiträge von Dr. Knut Pilz bezüglich unzulässigen Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherer.
ZUM BEITRAG DER SENDUNG VERBRAUCHERTIPP
ZUM BEITRAG DER SENDUNG WIRTSCHAFT AM MONTAG
Über die von der Rechtsanwaltskanzlei Pilz Wesser & Partner mbB begonnenen und maßgeblich geförderten Verfahren gegen die Wirksamkeit von einseitigen Beitragsanpassungen wird mittlerweile auch in den großen Deutschen Medienhäusern berichtet. Das ZDF informiert über den aktuellen Sachstand zu formellen Fehlern der Krankenversicherer.
ZUR PRESSEMITTEILUNG VON ZDF.DE
Das durch die Rechtsanwaltskanzlei Pilz Wesser & Partner mbB vor dem Bundesgerichtshof erstrittene Urteil zum Aktenzeichen (Az. IV ZR 314/19) hat auch in der
Tages - und Fachpresse große Resonanz erfahren. Auch in der Presse geht man von grundsätzlicher Bedeutung des Urteils für privat Krankenversicherte aus. Die Presse sieht verbesserte
Erfolgsaussichten für ein Vorgehen gegen die Prämienerhöhungen der privaten Krankenversicherer aus den vergangenen Jahren für privat Krankenversicherte.
ZUR PRESSEMITTEILUNG VON SPIEGEL.DE
ZUR
PRESSEMITTEILUNG VON HANDELSBLATT.DE
ZUR PRESSEMITTEILUNG VON
SUEDDEUTSCHE.DE
ZUR PRESSEMITTEILUNG VON WELT.DE