Unsere Kanzlei wurde von der WirtschaftsWoche zum 3x in Folge als „TOP Kanzlei 2022“ für Versicherungsrecht ausgezeichnet. Außerdem wurde unser Partner Dr. Knut Pilz wiederum als „TOP Anwalt 2022“ für diesen Bereich empfohlen.
ZUM BEITRAG DES MAGAZINS WIRTSCHAFTSWOCHE
Die beiden renommierten Magazine „Capital“ und „Stern“, sowie das weltweit führende Marktforschungsinstitut Statista, haben zum dritten Mal Analysen durchgeführt und unsere Kanzlei erneut ausgezeichnet.
Mehr als 4500 Anwälte wurden befragt, welche Kanzlei sie selbst empfehlen. Nur überdurchschnittlich häufig von ihren Kollegen empfohlene Kanzleien schafften es auf die Bestenliste.
ZUM BEITRAG DES MAGAZINS CAPITAL
Die beiden renommierten Magazine „Capital“ und „Stern“, sowie das weltweit führende Marktforschungsinstitut Statista, haben zum zweiten Mal Analysen durchgeführt.
Mehr als 4500 Anwälte wurden befragt, welche Kanzlei sie selbst empfehlen. Nur überdurchschnittlich häufig von ihren Kollegen empfohlene Kanzleien schafften es auf die Bestenliste.
Unsere Kanzlei wurde von der WirtschaftsWoche auch als „TOP Kanzlei 2021“ für Versicherungsrecht ausgezeichnet. Außerdem wurde unser Partner Dr. Knut Pilz wieder als „TOP Anwalt 2021“ für diesen Bereich empfohlen.
Unsere Kanzlei wurde von der WirtschaftsWoche als „TOP Kanzlei 2020“ für Versicherungsrecht ausgezeichnet. Außerdem wurde unser Partner Dr. Knut Pilz als „TOP Anwalt 2020“ für diesen Bereich empfohlen. Das Handelsblatt Research Institute (HRI) hat hierfür mehr als 1340 Juristen aus 176 Kanzleien nach ihren renommiertesten Kollegen im Versicherungsrecht befragt. Die Jury bestand dabei aus namhaften Persönlichkeiten aus dem Bereich des Versicherungsrechts: Jan Eckert (ZF-Friedrichshafen), Dirk Eichler (Zurich Gruppe Deutschland), Hanns-Ferdinand Müller (Foris AG), Sandra Peters (Omni Bridgeway) Achim Schunder (C.H. Beck).
Einige Versicherungsunternehmen haben in den vergangenen Jahren die Rentenfaktoren in privaten Rentenversicherungsverträgen gesenkt. Welche Auswirkungen das für Rürup- und Riester-Verträge hat.
ZUM BEITRAG VON TRANSPARENT-BERATEN.DE
Beiträge von Dr. Knut Pilz bezüglich unzulässigen Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherer.
ZUM BEITRAG DER SENDUNG VERBRAUCHERTIPP
ZUM BEITRAG DER SENDUNG WIRTSCHAFT AM MONTAG
Über die von der Rechtsanwaltskanzlei Pilz Wesser & Partner mbB begonnenen und maßgeblich geförderten Verfahren gegen die Wirksamkeit von einseitigen Beitragsanpassungen wird mittlerweile auch in den großen Deutschen Medienhäusern berichtet. Das ZDF informiert über den aktuellen Sachstand zu formellen Fehlern der Krankenversicherer.
ZUR PRESSEMITTEILUNG VON ZDF.DE
Das durch die Rechtsanwaltskanzlei Pilz Wesser & Partner mbB vor dem Bundesgerichtshof erstrittene Urteil zum Aktenzeichen (Az. IV ZR 314/19) hat auch in der
Tages - und Fachpresse große Resonanz erfahren. Auch in der Presse geht man von grundsätzlicher Bedeutung des Urteils für privat Krankenversicherte aus. Die Presse sieht verbesserte
Erfolgsaussichten für ein Vorgehen gegen die Prämienerhöhungen der privaten Krankenversicherer aus den vergangenen Jahren für privat Krankenversicherte.
ZUR PRESSEMITTEILUNG VON SPIEGEL.DE
ZUR
PRESSEMITTEILUNG VON HANDELSBLATT.DE
ZUR PRESSEMITTEILUNG VON
SUEDDEUTSCHE.DE
ZUR PRESSEMITTEILUNG VON WELT.DE