Unsere Kanzlei wurde von der WirtschaftsWoche als „TOP Kanzlei 2020“ für Versicherungsrecht ausgezeichnet. Außerdem wurden unser Partner Dr. Knut Pilz als „TOP Anwalt 2020“ für diesen Bereich empfohlen. Das Handelsblatt Research Institute (HRI) hat hierfür mehr als 1340 Juristen aus 176 Kanzleien nach ihren renommiertesten Kollegen im Versicherungsrecht befragt. Die Jury bestand dabei aus namhaften Persönlichkeiten aus dem Bereich des Versicherungsrechts: Jan Eckert (ZF-Friedrichshafen), Dirk Eichler (Zurich Gruppe Deutschland), Hanns-Ferdinand Müller (Foris AG), Sandra Peters (Omni Bridgeway) Achim Schunder (C.H. Beck).
Das durch die Kanzlei Pilz Wesser & Partner mbB vor dem Bundesgerichtshof erstrittene Urteil zum Aktenzeichen (Az. IV ZR 314/19) hat auch in der Tages - und
Fachpresse große Resonanz erfahren. Auch in der Presse geht man von grundsätzlicher Bedeutung des Urteils für privat Krankenversicherte aus. Die Presse sieht verbesserte Erfolgsaussichten für ein
Vorgehen gegen die Prämienerhöhungen der privaten Krankenversicherer aus den vergangenen Jahren für privat Krankenversicherte.
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