Pilz Wesser & Partner Rechtsanwälte mbB

Paderborner Straße 2, 10709 Berlin

OLG Köln hält weitere Klausel zu Anpassung von Rentenfaktor für unwirksam

Im Rahmen eines von der Rechtsanwaltskanzlei Pilz Wesser & Partner Berlin betreuten Verbandsklageverfahrens einer Verbraucherzentrale hat das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 28. August 2026 zum Aktenzeichen 20 UKl 2/24 eine Klausel zur Herabsetzung des sog. Rentenfaktors eines privaten Rentenversicherers, hier namentlich der Zurich Lebensversicherung, für unwirksam erklärt.

Die vom Oberlandesgericht beanstandete Klausel sieht anders als die bereits durch den Bundesgerichtshof mit Urteil vom 10. Dezember 2025 für unwirksam erklärte Klausel der Allianz Lebensversicherung AG vor, dass bei Eintritt der Rentenbezugsphase der Rentenfaktor noch einmal überprüft und gegebenenfalls an das dann „gebotene“ Niveau angepasst werden solle. Allerdings ist diese „Günstigkeitsprüfung“ in der Klausel dahingehend begrenzt, dass der Versicherer nicht zu einer Anhebung oberhalb des ursprünglich vereinbarten Rentenfaktors verpflichtet ist.

Das Oberlandesgericht Köln hat diese Klausel für unwirksam erklärt, weil das Symmetriegebot bei der Verwendung dieser AGB trotz dieser Prüfung bei Renteneintritt nicht gewahrt ist. Das Oberlandesgericht ist der Auffassung, dass ein Versicherer im Rahmen des Symmetriegebots verpflichtet sein muss, den Rentenfaktor bei entsprechendem Marktumfeld auch über den ursprünglich hinaus vereinbarten Rentenfaktor „nach oben“ anzupassen. Diesen Erfordernissen genüge die Klausel nicht.

Wenn die Auffassung des Oberlandesgerichts auch beim Bundesgerichtshof Bestand hat, wären eine ganze Reihe von verwendeten Anpassungsklauseln für die einseitige Herabsenkung des Rentenfaktors bei einer Vielzahl von Lebensversicherern unwirksam.

Um diese grundsätzliche Klärung herbeizuführen, hat das Oberlandesgericht hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

PWP erstreitet Grundsatzurteil beim BGH: Herabsetzung Krankentagegeld unwirksam

Wurde auch Ihr Krankentagegeldsatz vom Versicherer einseitig herabgesetzt?
Wir beraten Sie!

BGH erklärt einseitige Rentenkürzungen für unwirksam

Haben auch Sie einen Riester oder Rürup Rentenvertrag ? Sie können von der Rechtsprechung des BGH profitieren. Wir beraten Sie!

Ansprüche nach Schließfach-Einbruch

Gab es einen Einbruch in Ihr Bankschließfach? Wir beraten Sie!

Kompetent, engagiert und innovativ

Als erfolgsorientiertes Team vertreten wir Ihre Interessen in den Bereichen:
Versicherungsrecht, Arbeitsrecht und Bank-Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Bau- und Architektenrecht sowie Pferderecht.

Versicherungsrecht

Vertretung von Versicherungsnehmern und Versicherern, insbesondere in den Bereichen

  • Personenversicherungen, Lebensversicherungen, private Krankenversicherungen, Rentenversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen
  • Sachversicherungen, insbesondere Abwicklung von Großschäden (z. B. Feuer, Sturm, Wohnungseinbruch)

Arbeitsrecht

Vertretung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Betriebsräten, insbesondere in den Bereichen

  • Beratung bei der rechtssicheren Kündigung von Arbeitnehmern
  • Abwehr von Kündigungen
  • Bankarbeitsrecht
  • Konkurrentenklagen im öffentlichen Dienst

Verkehrsrecht

Vertretung von privaten Pkw-Nutzern, Werkstätten, Fuhrparks, insbesondere in den Bereichen

  • Gewährleistung bei Mängeln nach dem Kauf eines neuen oder gebrauchten Fahrzeugs
  • Mangelhafte Reparaturleistung einer Werkstatt
  • Rückgabe von Leasingfahrzeugen
  • Unfallschadensregulierung
  • Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Verkehrsstrafrecht

Privates Bau- & Architektenrecht

Vertretung von Bauherren, Architekten, Bauunternehmen, insbesondere in den Bereichen

  • Haftung des Generalübernehmers und/oder des Architekten
  • Geltendmachung von Honoraren des Architekten/Ingenieurs
  • Baumängel

Pferderecht

Vertretung von Züchtern, Verkäufern und Käufern, Tierärzten und Pferdehaltern, insbesondere in den Bereichen

  • Gewährleistungsrechte bei Mängeln nach dem Kauf
  • Tierarzthaftung
  • Tierhalterhaftung

Öffentliches Recht

Vertretung insbesondere in den Bereichen

  • Beamtenrecht
  • Verfassungsrecht
  • Verwaltungsrecht

Unsere Rechtsanwälte

Pilz

Dr. Knut Pilz

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für
Versicherungsrecht

(Partner)

Wesser

Marc Wesser

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für
Arbeitsrecht

(Partner)

Seibeld

Cornelia Seibeld

 

Rechtsanwältin und Fachanwältin
für Bau- und Architekturrecht

(Partner)

Rissmann

Sven Rissmann

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht

(Partner)

Klimke

Dr. Dominik Klimke

 

Rechtsanwalt und Privatdozent

(Partner)

Franck

Philipp Franck

 

Rechtsanwalt

(angestellter Rechtsanwalt)

Kotowski

Cornelius Kotowski

 

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht

(angestellter Rechtsanwalt)

Knetsch

Kathrein Knetsch

 

Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwältin für Versicherungsrecht

(angestellte Rechtsanwältin)

Röller

Leonie Röller

 

Rechtsanwältin und zertifizierte Mediatorin

(angestellte Rechtsanwältin)

Schäfer

Julian Schäfer

 

Rechtsanwalt

(angestellter Rechtsanwalt)

Ihr Kontakt zu
unseren Rechtsanwälten

Pilz Wesser & Partner Rechtsanwälte mbB
Paderborner Straße 2
10709 Berlin

Telefon: (030) 897 30 89 0
Fax: (030) 897 30 89 30

E-Mail: kanzlei@pwp.berlin

Rentenversicherung

Bitte helfen Sie uns, die Fallbearbeitung beim Erstkontakt zu beschleunigen, indem Sie für diesen Fachbereich nur die folgende E-Mail-Adresse oder die folgende Telefonnummer benutzen.

Telefon: (030) 897 30 89 0
Fax: (030) 897 30 89 30

E-Mail: kanzlei@pwp.berlin

Ihre Anfrage 

Datenschutz