Wir alle haben viel Verständnis für drastische Maßnahmen, um die Corona-Pandemie einzudämmen. Aber zum einen gehen manche Behörden über die Empfehlungen von Experten und Bundesregierung hinaus und zum anderen stellt sich die Frage, wie schnell Betriebe wieder eröffnen dürfen und welche Rechte Betriebe haben,, wenn Einzelhandel, Schulen etc. wieder öffnen dürfen.
Soweit einige Behörden meinen, aktuellen Einschränkungen des Bundes und der Länder in unangemessener Weise ausweiten zu müssen, helfen wir Ihnen gerne, überzogene Maßnahmen abzuwehren. Wenn Sie z. B. einen Zweitwohnsitz haben, auf den Sie sich während der Corona-Pandemie zurückziehen wollen, gehen wir für Sie gegen entsprechende Verbote einiger Gemeinden vor.
Viele Betriebe haben Sorge, dass Sie auch im Mai noch nicht wieder öffnen dürfen. Noch steht nicht fest, wie Bund und Länder Wirtschaft und öffentliches Leben wieder „hochfahren“ wollen. Klar ist aber bereits jetzt: Wenn Einzelhandel, Schulen und öffentlicher Dienst wieder öffnen dürfen, dann stellt sich die Frage, welche Betriebe in gleicher Weise behandelt werden müssen – wenn man hygienische Auflagen einhält.
Wir verfolgen die aktuellen Entwicklungen und helfen Ihnen, die Voraussetzungen für eine schnellstmögliche Wiedereröffnung Ihres Betriebes zu schaffen!
Unser Team steht Ihnen unter corona@pwp.berlin zur Verfügung.