Der Staat kann zwar weitreichende Anordnungen und Verbote treffen, um die Bevölkerung vor der Corona-Pandemie zu schützen. Wir alle haben dafür auch Verständnis und tragen unseren Teil zur Eindämmung der Corona-Krise bei.
Aber nicht alles, was den Betrieben abverlangt wird, ist auch rechtmäßig. Außerdem muss der Staat den schuldlos geschlossenen Betrieben finanziell zu Hilfe kommen - viele Möglichkeiten sind Gewerbetreibenden noch unbekannt.
Die Bundesregierung hat mehrere Programme aufgelegt, mit denen gerade kleinen und mittleren Betrieben geholfen werden soll. Wir bieten Ihnen den Überblick zu Kurzarbeitergeld, Liquiditätshilfen und Soforthilfen.
Viele Betriebe mussten in den letzten Wochen schließen, obwohl es bei ihnen, ihren Mitarbeitern oder Kunden keinen einzigen Corona-Fall gegeben hat. Soweit die entstandenen Ausfälle nicht durch Betriebsschließungsversicherungen, Mietminderung oder Kurzarbeitergeld abgefangen werden, stellen sich viele Betriebe zu Recht die Frage, ob sich der Staat an den Verlusten beteiligen muss. Wir beraten Sie gerne, welche Entschädigungsansprüche es für zwangsweise geschlossene Betriebe gibt.