Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 22.06.2022 zum AZ IV ZR 193/20 eine der umstrittenen Rechtsfragen in den Prozessen wegen einseitiger Beitragsanpassungen entschieden. Viele Versicherer verwenden in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen eine Klausel, die es ihnen ermöglicht die Prämie auch bei geringeren Voraussetzungen als in der gesetzlichen Regelung vorgesehen anzupassen. Der Bundesgerichtshof hat diese Klausel zwar in Teilen für rechtswidrig erklärt, hält die Anpassungen, die auf der Klausel beruhen aber dennoch für wirksam. Im Ergebnis können Versicherte somit ihren Anspruch nicht auf dieser Basis durchsetzen. Andere (weitere) Unwirksamkeitsgründe sind von dem Urteil nicht erfasst.
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