Das Kammergericht Berlin hat am 08.02.2022 in zwei hier geführten Verfahren zu den Zeichen 6 U 20/18 und 6 U 88/18 richtungsweisende Urteile gesprochen. Die in diesen Verfahren umstrittenen Anpassungen waren materiell, d.h. inhaltlich fehlerhaft. Dies führt dazu, dass die Kläger ihre zu viel gezahlten Prämien zurückerhalten. Die den Urteilen zu Grunde liegende Rechtsfrage ist auch auf andere Verfahren übertragbar. Nachdem bereits das OLG Stuttgart dem Kläger niedrigere Prämienzahlungen für die Zukunft zusprach, erklärt auch das Kammergericht, dass es die Beitragsanpassungen der Axa Krankenversicherung für materiell rechtswidrig hält. Die Chancen für Versicherte auf Rückzahlungen von der Axa Krankenversicherung sind damit deutlich gestiegen.
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