Mit Urteil vom 02.09.2020 hat das Landgericht Bonn (Az. 9 O 396/17) in einem durch unsere Kanzlei betreuten Verfahren gegen die DKV einen weiteren Unwirksamkeitsgrund der Prämienanpassungen bestätigt, welcher bei vielen Krankenversicherern vorliegt. Hintergrund ist, dass eine Reihe von Versicherern die Prämien erhöhen, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Anpassung nicht vorliegen und dies auf die vereinbarten Versicherungsbedingungen stützen. Diese von der DKV und vielen Versicherern verwendete Klausel und damit auch die Prämienanpassungen hat das Landgericht für unwirksam erklärt. Dies führt dazu, dass Versicherte Prämien zurückfordern können und künftig geringere Prämien zahlen müssen.
Es sind noch keine Einträge vorhanden.